AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Schröder Schneidtechnik GmbH
(Stand: Januar 2025)
I. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Schröder Schneidtechnik GmbH (nachfolgend „Schröder“) und ihren Kunden abgeschlossen werden. Dies umfasst insbesondere die Lieferung von Waren, Dienstleistungen und das Zuschneiden von Materialien.
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Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Schröder diese schriftlich bestätigt hat. Auch die vorbehaltlose Leistungserbringung durch Schröder stellt keine Anerkennung solcher Bedingungen dar.
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Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) sind hiervon ausgenommen. Sollte ein Vertrag mit einem Verbraucher irrtümlich zustande kommen, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
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Der Kunde ist verpflichtet, Schröder unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn der Vertrag im Zusammenhang mit einem Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) steht.
II. Vertragsabschluss
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Der Kunde ist verpflichtet, Schröder vor Vertragsabschluss schriftlich über besondere Anforderungen an die Ware zu informieren, insbesondere wenn:
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die Ware für einen spezifischen Zweck oder unter besonderen Bedingungen verwendet werden soll,
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öffentliche Aussagen oder Werbeaussagen für die Kaufentscheidung wesentlich sind, oder
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ein erhöhtes Sicherheits- oder Umweltrisiko besteht.
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Bestellungen des Kunden gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Abweichungen von Angeboten Schröders sind ausdrücklich hervorzuheben.
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Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Schröder zustande. Schweigen oder die bloße Lieferung der Ware begründen keinen Vertragsabschluss.
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Lieferfristen beginnen erst, nachdem alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Freigaben und Anzahlungen bei Schröder eingegangen sind.
III. Pflichten von Schröder
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Schröder verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung spezifizierte Ware ordnungsgemäß zu liefern oder die beauftragten Arbeiten, wie das Zuschneiden von Materialien, durchzuführen.
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Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
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Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die durch die Natur der verwendeten Materialien bedingt sind, gelten nicht als Mängel.
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Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, am Geschäftssitz von Schröder in Gütersloh.
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Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen) oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die Schröder nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist angemessen.
IV. Kaufpreis und Zahlung
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Der Kaufpreis wird mit Rechnungsstellung fällig, sofern in der Auftragsbestätigung kein anderer Zahlungstermin angegeben ist.
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Zahlungen sind ohne Abzug und spesenfrei in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Entscheidend ist der Eingang auf dem Konto von Schröder.
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Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und sämtliche Zahlungen fristgerecht erfolgen.
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Der Kunde kann Forderungen von Schröder nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.
V. Mängelhaftung
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich zu rügen.
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Liegt ein berechtigter Mangel vor, hat Schröder das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln sind ausgeschlossen, es sei denn, Schröder handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen eine längere Frist vor.
VI. Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Schröder.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Bei Pfändungen oder anderen Eingriffen hat der Kunde Schröder unverzüglich zu informieren.
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Der Kunde darf die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiterveräußern. Die daraus resultierenden Forderungen werden hiermit an Schröder abgetreten.
VII. Haftung
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Schröder haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schröder nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
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Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor.
VIII. Datenschutz
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Schröder verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
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Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von Schröder.
IX. Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Schröder in Gütersloh.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ergänzende Hinweise
Für weitere Informationen oder spezifische Anforderungen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.